Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements wurden die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Stifter nochmals deutlich verbessert. Das Gesetz ist zum 01.01.2007 in Kraft getreten.

  • Anhebung des steuerabzugsfähigen Höchstbetrages auf 1 Million Euro bei Zuwendungen zum Vermögensstock
  • Anhebung des möglichen Spendenabzugs auf einhietliche 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte bei Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
  • Einführung eines unbegrenztren Spendenvortrags bei Nichtausschöpfung der Höchstbeträge im jeweiligne Veranlagungsjahr.
  • Verdoppelung der Absetzbarkeit von Unternehmensspendenvon 2 auf 4 Promille der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.
  • Gültigkeit des vereinfachten Spendennachweises bis 200 Euro (statt bisher 100 Euro)
  • Reduzierung der Haftung bei unrichtig aufgestellten Zuwendungsbestätigungen von 30 auf 40 % der Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendung beim Zuwendenden entgeht.

Veröffentlicht von Kerstin Schmedemann