
Steuervorteile für Stifter zum 01.01.2007
Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements wurden die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Stifter nochmals deutlich verbessert. Das Gesetz ist zum 01.01.2007 in Kraft getreten. Anhebung des steuerabzugsfähigen Höchstbetrages auf 1 Million Euro bei Zuwendungen zum Vermögensstock Anhebung des möglichen Spendenabzugs auf einhietliche 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte bei Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter…
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