Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements wurden die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Stifter nochmals deutlich verbessert. Das Gesetz ist zum 01.01.2007 in Kraft getreten.
- Anhebung des steuerabzugsfähigen Höchstbetrages auf 1 Million Euro bei Zuwendungen zum Vermögensstock
- Anhebung des möglichen Spendenabzugs auf einhietliche 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte bei Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
- Einführung eines unbegrenztren Spendenvortrags bei Nichtausschöpfung der Höchstbeträge im jeweiligne Veranlagungsjahr.
- Verdoppelung der Absetzbarkeit von Unternehmensspendenvon 2 auf 4 Promille der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.
- Gültigkeit des vereinfachten Spendennachweises bis 200 Euro (statt bisher 100 Euro)
- Reduzierung der Haftung bei unrichtig aufgestellten Zuwendungsbestätigungen von 30 auf 40 % der Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendung beim Zuwendenden entgeht.